TÜV zertifiziert
Slideshow Image 1 Slideshow Image 2 Slideshow Image 3 Slideshow Image 4 Slideshow Image 5 Slideshow Image 6 Slideshow Image 7 Slideshow Image 8 Slideshow Image 9 Slideshow Image 10 Slideshow Image 11 Slideshow Image 12
§ 62/63 WHG (§19 l WHG)

§ 62/63 WHG (§19 l WHG)


Als zugelassener Fachbetrieb nach §§ 62/63 WHG (§ 19 l WHG) werden wir vom TÜV bereits seit Anfang 1999 regelmäßig geprüft und überwacht. Wir sind für das Aufbringen und Instandsetzen von Beschichtungen in Auffangräumen und Auffangwannen, Umfüllstationen, flüssigkeitsdichte Boden- und Wandflächen, sowie Fahrbahnabschnitten aus Stahlbeton zertifiziert. Geschulte und qualifizierte Mitarbeiter gewähren die notwendige Sicherheit, und die für diesen sensiblen Aufgabenbereich erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung.